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Der Bundesrat plant, nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a zu ermöglichen, um Beitragslücken zu schliessen. Dies betrifft Personen, die in bestimmten Jahren keine
oder nur teilweise Beiträge in ihre gebundene Selbstvorsorge einzahlen können. Die neuen Bestimmungen sollen es ermöglichen, solche Lücken bis zu 10 Jahre rückwirkend
durch steuerabzugsfähige Einkäufe auszugleichen. Dies soll die individuelle Selbstvorsorge stärken.
Jährlich soll ein Einkauf zusätzlich zum ordentlichen Beitrag in Höhe des “kleinen Beitrags” zulässig sein. Personen müssen über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen
in der Schweiz verfügen und den ordentlichen Jahresbeitrag vollständig entrichten, um einen Einkauf tätigen zu können. Die Einkäufe sollen vollumfänglich vom steuerbaren
Einkommen abzugsfähig sein.
Die Einkäufe sollen nach dem Prinzip der Selbstdeklaration erfolgen, jedoch mit
Regelungen zur Sicherung ihrer Rechtmässigkeit. Eine Bescheinigung der Einrichtung soll gewährleisten, dass Einkäufe nachvollzogen und von den Steuerbehörden überprüft
werden können.
Diese Möglichkeit soll vor allem Haushalten mit einem steuerbaren Einkommen von über 100.000 Franken pro Jahr zugutekommen. Die finanziellen Auswirkungen werden
auf jährliche Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von 100 bis 150 Mio.
Franken geschätzt, wovon 21,2% auf die Kantone und 78,8% auf den Bund entfallen. Bei
den Einkommensteuern der Kantone und Gemeinden wird mit Mindereinnahmen
zwischen 200 bis 450 Mio. Franken pro Jahr gerechnet.
Quelle: admin.ch
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Tim H. Berton